[Bay]VfGHG Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
[Bay]VfGHG
Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Vor einer abschließenden Entscheidung übermittelt der Verfassungsgerichtshof eine Abschrift der Beschwerde im Fall des Art. 48 Abs. 3 der Verfassung der Staatsregierung, im Fall des Art. 120 der Verfassung dem beteiligten Staatsministerium und gibt Gelegenheit zur Äußerung binnen einer zu bestimmenden Frist.
Quelle: BAY
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Notizen
zu Art. 52 [Bay]VfGHG
Keine Notizen vorhanden.