[Bay]VfGHG Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
[Bay]VfGHG
Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Der Präsident kann für jedes Verfahren aus dem Kreis der berufsrichterlichen Mitglieder der zuständigen Spruchgruppe einen Berichterstatter und, falls er es für geboten erachtet, einen Mitberichterstatter ernennen.
Quelle: BAY
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Notizen
zu Art. 21 [Bay]VfGHG
Keine Notizen vorhanden.