BayVersG Bayerisches Versammlungsgesetz
BayVersG
Bayerisches Versammlungsgesetz
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Polizei- & Ordnungsrecht
Mit Ausnahme von Entscheidungen über Erlaubnisse nach Art. 6 sind Amtshandlungen nach diesem Gesetz kostenfrei.
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zu Polizei- & Ordnungsrecht
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zu Art. 26 BayVersG
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