BayUVollzG Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
BayUVollzG
Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Strafrecht
Strafprozessrecht
Dieses Gesetz ersetzt im Freistaat Bayern
- 1.§ 177 StVollzG,
- 2.§ 178 Abs. 1 StVollzG, soweit dort der unmittelbare Zwang im Vollzug der Untersuchungshaft geregelt ist.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Strafprozessrecht
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