BayUVollzG
Verweise
in Art. 31 BayUVollzG

BayUVollzG  
Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz

Strafrecht

Strafprozessrecht

Personelle Ausstattung, sachliche Mittel und Organisation der Einrichtungen des Vollzugs der Untersuchungshaft an jungen Untersuchungsgefangenen werden an den Inhalten der Vollzugsgestaltung ausgerichtet.
Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Strafprozessrecht
Notizen
zu Art. 31 BayUVollzG
Keine Notizen vorhanden.