BayUVollzG
Verweise
in Art. 31 BayUVollzG
BayUVollzG
Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Personelle Ausstattung, sachliche Mittel und Organisation der Einrichtungen des Vollzugs der Untersuchungshaft an jungen Untersuchungsgefangenen werden an den Inhalten der Vollzugsgestaltung ausgerichtet.
Quelle: BAY
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