BayUVollzG
Verweise
in Art. 27 BayUVollzG

BayUVollzG  
Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz

Strafrecht

Strafprozessrecht

In entsprechender Anwendung der Art. 94, 96 bis 100 BayStVollzG können besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden.
Quelle: BAY
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