BayUVollzG Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
BayUVollzG
Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Strafrecht
Strafprozessrecht
In entsprechender Anwendung der Art. 94, 96 bis 100 BayStVollzG können besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden.
Quelle: BAY
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Strafprozessrecht
Notizen
zu Art. 27 BayUVollzG
Keine Notizen vorhanden.