BayStVollzG
Verweise
in Art. 168 BayStVollzG

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Bayerisches Strafvollzugsgesetz

Strafrecht

Strafprozessrecht

In Anstalten für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können.
Quelle: BAY
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