[Bay]SiGjurVD
Verweise
in Art. 4 [Bay]SiGjurVD

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Gesetz zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Recht der juristischen Berufe

Rechtsreferendaren wird entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährleistet.
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