BayPrG Bayerisches Pressegesetz
BayPrG
Bayerisches Pressegesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Bei Zeitungen und Zeitschriften müssen Teile, insbesondere Anzeigen- und Reklametexte, deren Abdruck gegen Entgelt erfolgt, kenntlich gemacht werden.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 9 BayPrG
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