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Verweise
in Art. 9 BayPrG

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Bayerisches Pressegesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Bei Zeitungen und Zeitschriften müssen Teile, insbesondere Anzeigen- und Reklametexte, deren Abdruck gegen Entgelt erfolgt, kenntlich gemacht werden.
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