BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz
BayNatSchG
Bayerisches Naturschutzgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu Art. 11b BayNatSchG
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