BayMinG Bayerisches Ministergesetz
BayMinG
Bayerisches Ministergesetz
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
1Die Hinterbliebenen eines während der Amtszeit verstorbenen Mitglieds der Staatsregierung erhalten Hinterbliebenenversorgung. 2Das gleiche gilt für die Hinterbliebenen eines ehemaligen Mitglieds der Staatsregierung, das zur Zeit seines Todes Anspruch auf Ruhegehalt hatte. 3Der Bemessung der Hinterbliebenenversorgung ist mindestens ein Ruhegehalt in Höhe von 35 v.H. der ruhegehaltfähigen Amtsbezüge zugrunde zu legen.
Quelle: BAY
Import:
- Hier liegen deine und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Notizen
zu Art. 16 BayMinG
Keine Notizen vorhanden.