BayMG Bayerisches Mediengesetz
BayMG
Bayerisches Mediengesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
1Die Zulässigkeit von Sponsoring richtet sich nach § 10 MStV. 2Für Gewinnspiele gilt § 11 MStV.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 9 BayMG
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