BayMG
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Verweise
in Art. 39 BayMG

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Bayerisches Mediengesetz

(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 1992 in Kraft.1)
(2)
Außer Kraft treten:
  • 1.
    Art. 23 mit Ablauf des 31. Dezember 2028 und
  • 2.
    Art. 10 Abs. 7 Satz 2 mit Ablauf des 30. April 2032.

Quelle: BAY
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