BayMG
Verweise
in Art. 34 BayMG

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Bayerisches Mediengesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Zur Sicherung eines ausgewogenen und vielfältigen Programmangebots werden ab dem 1. Januar 2019 Rundfunkprogramme und Telemedien in Kabelanlagen ausschließlich in digitaler Technik verbreitet.
Quelle: BAY
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