BayMG Bayerisches Mediengesetz
BayMG
Bayerisches Mediengesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Zur Sicherung eines ausgewogenen und vielfältigen Programmangebots werden ab dem 1. Januar 2019 Rundfunkprogramme und Telemedien in Kabelanlagen ausschließlich in digitaler Technik verbreitet.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 34 BayMG
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