BayMG Bayerisches Mediengesetz
BayMG
Bayerisches Mediengesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Die Landeszentrale kann Einzelheiten des Genehmigungs-, Anzeige- und Zuweisungsverfahrens nach den Art. 25 bis 27, Fragen der Programmorganisation und der einzubringenden Angebote sowie das Nähere zur Konkretisierung der Genehmigungsfreiheit nach Art. 26 durch Satzung regeln.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 28 BayMG
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