[Bay]LStVG Landesstraf- und Verordnungsgesetz
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Landesstraf- und Verordnungsgesetz
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Polizei- & Ordnungsrecht
Der Bußgeldbescheid wird nach den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes vollstreckt, soweit nicht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten etwas anderes bestimmt.
Quelle: BAY
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