[Bay]LStVG
Verweise
in Art. 3 [Bay]LStVG

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Landesstraf- und Verordnungsgesetz

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Polizei- & Ordnungsrecht

Für die Ordnungswidrigkeiten des Landesrechts gilt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
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