[Bay]LKrO
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in Art. 106a [Bay]LKrO

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Landkreisordnung

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Kommunalrecht

1(aufgehoben) 2(aufgehoben) 3Die in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 angelegten und betätigten Abweichungen von landkreiswirtschaftlichen Bestimmungen dürfen sich auf nachfolgende Haushaltsjahre auswirken, längstens jedoch auf das Haushaltsjahr 2032.
Quelle: BAY
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