[Bay]KWBG Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz
[Bay]KWBG
Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz
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Kommunalrecht
Die Regelungen über Personalakten und den Einsatz automatisierter Verfahren nach Abschnitt 8 BayBG gelten entsprechend.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Kommunalrecht
Notizen
zu Art. 35 [Bay]KWBG
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