BayIntG
Verweise
in Art. 18 BayIntG

BayIntG  
Bayerisches Integrationsgesetz

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Polizei- & Ordnungsrecht

(1)
1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten in Kraft:
  • 1.
    Art. 8 mit Wirkung vom 15. März 2016,
  • 2.
    Art. 5 Abs. 2, 3, 6 und Art. 17a Abs. 5 am 1. August 2017.
(2)
1 Art. 8 tritt mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft. 2Entsprechende Angebote der Hochschulen laufen zu dem in Satz 1 genannten Datum aus.
Quelle: BAY
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