BayImSchG Bayerisches Immissionsschutzgesetz
BayImSchG
Bayerisches Immissionsschutzgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
1Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist oberste Landesbehörde für den Vollzug dieses Gesetzes, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der auf diese Gesetze gestützten Rechtsvorschriften. 2Es ist insoweit oberste Aufsichtsbehörde.
Quelle: BAY
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zu Energie- & Umweltrecht
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zu Art. 10 BayImSchG
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