BayHIG Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
BayHIG
Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Bildungsrecht
Die Voraussetzungen für die Bewirtschaftung der Mittel nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b im Rahmen eines Haushalts mit verdichteter Titelstruktur müssen diejenigen Hochschulen, für die der Staatshaushalt 2023 keine verdichtete Titelstruktur vorsieht, bis spätestens 31. Dezember 2023 herbeiführen.
Quelle: BAY
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Bildungsrecht
Notizen
zu Art. 130g BayHIG
Keine Notizen vorhanden.