BayFwG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Art. 29 BayFwG

BayFwG  

Bayerisches Feuerwehrgesetz

Das Aufkommen der Feuerschutzsteuer ist für die Aufgaben des Staates gemäß Art. 3 zu verwenden.
Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Art. 29 BayFwG
Keine Notizen vorhanden.