BayEUG
Verweise
in Art. 81 BayEUG

BayEUG  
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Bildungsrecht

1Schulversuche und MODUS-Schulen dienen der Weiterentwicklung des Schulwesens. 2Sie haben den Zweck, neue Organisationsformen für Unterricht und Erziehung einschließlich neuer Schularten und wesentliche inhaltliche Änderungen zu erproben.
Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Bildungsrecht
Notizen
zu Art. 81 BayEUG
Keine Notizen vorhanden.