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in Art. 125 BayEUG

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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. 2 Art. 122 Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2029 außer Kraft.
Quelle: BAY
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