[Bay]ERVV
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 1 [Bay]ERVV

[Bay]ERVV  

E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz

Bei den in der Anlage 1 bezeichneten Gerichten und Justizbehörden können in den dort jeweils für sie näher bezeichneten Verfahrensarten und ab dem dort für sie angegebenen Datum elektronische Dokumente eingereicht werden.
Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Allgemeines Verwaltungsrecht
Notizen
zu § 1 [Bay]ERVV
Keine Notizen vorhanden.