Bayerische Verfassung
Verweise
in Art. 8 Bayerische Verfassung
Bayerische Verfassung
Verfassung des Freistaates Bayern
Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.
Quelle: BAY
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Dokumente
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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