Bayerische Verfassung
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in Art. 8 Bayerische Verfassung

Bayerische Verfassung  

Verfassung des Freistaates Bayern

Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.
Quelle: BAY
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