Bayerische Verfassung
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in Art. 56 Bayerische Verfassung

Bayerische Verfassung  

Verfassung des Freistaates Bayern

Sämtliche Mitglieder der Staatsregierung leisten vor ihrem Amtsantritt vor dem Landtag einen Eid auf die Staatsverfassung.
Quelle: BAY
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