BayDSG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Art. 13 BayDSG

BayDSG  

Bayerisches Datenschutzgesetz

Die Benachrichtigung kann auch unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a, b oder Buchst. d unterbleiben.
Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine documents und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 13 BayDSG
Keine Notizen vorhanden.