BayDSG Bayerisches Datenschutzgesetz
BayDSG
Bayerisches Datenschutzgesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Die Benachrichtigung kann auch unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a, b oder Buchst. d unterbleiben.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 13 BayDSG
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