BayBodSchG
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in Art. 7 BayBodSchG

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Bayerisches Bodenschutzgesetz

Um die geowissenschaftlichen Grundlagen für eine nachhaltige Sicherung der Funktionen des Bodens bereitzustellen, wird beim Landesamt für Umwelt ein Bodeninformationssystem geführt.
Quelle: BAY
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