BayBO Bayerische Bauordnung
BayBO
Bayerische Bauordnung
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Baurecht
Die Mindestabstände nach Art. 82 und 82a finden keine Anwendung auf Flächen in Windenenergiegebieten gemäß § 2 Nr. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes.
Quelle: BAY
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