BayBO
Verweise
in Art. 82b BayBO

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Bayerische Bauordnung

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Baurecht

Die Mindestabstände nach Art. 82 und 82a finden keine Anwendung auf Flächen in Windenenergiegebieten gemäß § 2 Nr. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes.
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