BayBO Bayerische Bauordnung
Baurecht
- 1.er in Bezug auf die Studienanforderungen einen Ausbildungsnachweis nach Art. 11 der Richtlinie 2005/36/EG besitzt, soweit dieser in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat erforderlich ist, um in dessen Hoheitsgebiet die Erlaubnis zur Aufnahme und Ausübung dieses Berufes zu erhalten,
- 2.der Ausbildungsnachweis den Anforderungen nach Art. 13 Abs. 2 UnterAbs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG genügt und
- 3.die berufspraktische Tätigkeit mit den Anforderungen nach Art. 61 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 vergleichbar ist.
- 1.diesen Beruf ein Jahr lang vollzeitbeschäftigt oder während einer entsprechenden Gesamtdauer in Teilzeit während der vorhergehenden zehn Jahre in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem gleichgestellten Staat ausgeübt hat, sofern der Beruf im Niederlassungsmitgliedstaat nicht reglementiert ist,
- 2.im Besitz eines Befähigungs- oder Ausbildungsnachweises ist, der den Anforderungen nach Art. 13 Abs. 2 UnterAbs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG genügt und
- 3.keine wesentlichen Unterschiede gemäß Art. 61 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bestehen.
- 1.Zeitpunkt der Eintragung,
- 2.Familienname, Geburtsname und Vornamen,
- 3.Geburtsdatum, Geburtsort und Geschlecht,
- 4.akademische Grade und Titel,
- 5.ladungsfähige Adresse,
- 6.Staatsangehörigkeit des Antragstellers,
- 7.Staat, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.
Übersicht: Bauleitpläne - insb. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Übersicht über die staatlichen Pläne zur Festlegung der Nutzungsarten von Bodenflächen; insb. die Unterschiede zw. Bebauungs- und Flächennutzungsplänen.
- Inhaltsverzeichnis
- Ebenen der Raumplanung
- Bund: Raumordnung
- Land: Landesentwicklungsplan und Regionalpläne
- Gemeinde: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
- Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Ebenen der Raumplanung
Bund: Raumordnung
Zunächst nimmt der Bund die Raumordnung im gesamten Bundesgebiet vor (§§ 17 – 23 Raumordnungsgesetz; ROG).
Land: Landesentwicklungsplan und Regionalpläne
Auf dieser Basis entwickeln die einzelnen Länder landesweite Raumordnungspläne (Bezeichnungen variieren je Bundesland; z.B.: Landesentwicklungsplan) sowie Regionalpläne für Teilräume der Länder (§§ 13 – 16 ROG i.V.m. dem jeweiligen Landesplanungsgesetz).
Gemeinde: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
Auf dieser Basis stellen die Gemeinden Flächennutzungspläne (auch: vorbereitende Bauleitpläne) auf, die die geplanten städtebaulichen Entwicklungen in ihren Grundzügen darstellen.
Daraus entwickeln die Gemeinden letztlich für ein Teilgebiet der Gemeinde einzelne Bebauungspläne (auch: verbindliche Bauleitpläne), die als Satzung beschlossen rechtsverbindlich festlegen, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind.
Unterschied Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
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Bauleitpläne |
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Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) |
Bebauungsplan (Verbindlicher Bauleitplan) |
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Inhalt |
Art der Bodennutzung nach vorauss. Bedürfnissen in Grundzügen |
Inhalt der §§ 2 – 14 BauNVO (§ 1 III BauNVO) |
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Bindungs-wirkung |
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Gebiet |
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