BayBG Bayerisches Beamtengesetz
BayBG
Bayerisches Beamtengesetz
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Beamtenrecht
1Dieses Gesetz tritt am 1. April 2009 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten Art. 45 Abs. 12 Nr. 1 und Abs. 14 mit Wirkung vom 1. April 2007 in Kraft.
Quelle: BAY
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