[Bay]BezO Bezirksordnung
[Bay]BezO
Bezirksordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Die Aufsichtsbehörden sollen die Bezirke bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll beraten, fördern und schützen sowie die Entschlußkraft und die Selbstverantwortung der Bezirksorgane stärken.
Quelle: BAY
Import:
- Hier liegen deine und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Kommunalrecht
Notizen
zu Art. 90 [Bay]BezO
Keine Notizen vorhanden.