[Bay]BezO Bezirksordnung
[Bay]BezO
Bezirksordnung
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Kommunalrecht
Im übertragenen Wirkungskreis haben die Bezirke die staatlichen Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, die ihnen durch Gesetz zugewiesen sind.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Kommunalrecht
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zu Art. 50 [Bay]BezO
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