[Bay]BezO
Verweise
in Art. 32 [Bay]BezO
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Bezirksordnung
1Die Bezirkstagspräsidentin oder der Bezirkstagspräsident führt den Vorsitz im Bezirkstag und im Bezirksausschuss. 2Sie vollziehen die Beschlüsse des Bezirkstags und seiner Ausschüsse. 3Ist die Bezirkstagspräsidentin oder der Bezirkstagspräsident verhindert oder persönlich beteiligt, so handelt ihr Vertreter. 4Ist dieser bereits Mitglied des Bezirksausschusses, nimmt dessen Vertreter für die Dauer der Vertretung den Sitz im Ausschuss ein.
Quelle: BAY
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