BayBesG
Verweise
in Art. 32 BayBesG

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Bayerisches Besoldungsgesetz

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Beamtenrecht

Die Beträge der aufsteigenden Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnung A sowie der festen Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnung B sind in Anlage 3 ausgewiesen.
Quelle: BAY
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