[Bay]BauVorlV Bauvorlagenverordnung
[Bay]BauVorlV
Bauvorlagenverordnung
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Baurecht
Die Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Berechnungen und Konstruktionszeichnungen sowie sonstige Zeichnungen und Beschreibungen, die den bautechnischen Nachweisen zugrunde liegen, müssen miteinander übereinstimmen und gleiche Positionsangaben haben.
Quelle: BAY
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