[Bay]AGVwGO
Verweise
in Art. 5 [Bay]AGVwGO

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Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Verwaltungsprozessrecht

Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet im ersten Rechtszug über Streitigkeiten, die Besitzeinweisungen in den Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwGO betreffen.
Quelle: BAY
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