BausparkV
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in § 15 BausparkV

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Bausparkassen-Verordnung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bausparkassen-Verordnung vom 19. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2947), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. April 2009 (BGBl. I S. 999) geändert worden ist, außer Kraft.
Quelle: BMJ
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