BauO 2018 NRW
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Verweise
in § 76 BauO 2018 NRW

BauO 2018 NRW  

Landesbauordnung 2018 NRW

Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf in Textform gestellten Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung gestattet werden (Teilbaugenehmigung). § 74 gilt entsprechend.
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