BauO 2018 NRW
Verweise
in § 45 BauO 2018 NRW

BauO 2018 NRW  
Landesbauordnung 2018 NRW

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Baurecht

Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.
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