BauO 2018 NRW
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in § 45 BauO 2018 NRW

BauO 2018 NRW  

Landesbauordnung 2018 NRW

Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.
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