BauNVO
Verweise
in § 25 BauNVO

BauNVO  
Baunutzungsverordnung

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Baurecht

Für Bauleitpläne, deren Aufstellung oder Änderung bereits eingeleitet ist, sind die dieser Verordnung entsprechenden bisherigen Vorschriften weiterhin anzuwenden, wenn die Pläne bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung bereits ausgelegt sind.
Quelle: BMJ
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