BauGB Baugesetzbuch
Baurecht
- 1.
- entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder eine solche Nutzung vorzubereiten,
- 2.
- unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines Bebauungsplans, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, insbesondere zur Schließung von Baulücken, entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen,
- 3.
- Grundstücke für die Entschädigung in Land zu beschaffen,
- 4.
- durch Enteignung entzogene Rechte durch neue Rechte zu ersetzen,
- 5.
- Grundstücke einer baulichen Nutzung zuzuführen, wenn ein Eigentümer die Verpflichtung nach § 176 Absatz 1 oder 2 nicht erfüllt,
- 6.
- im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung eine bauliche Anlage aus den in § 172 Absatz 3 bis 5 bezeichneten Gründen zu erhalten oder
- 7.
- im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus eine bauliche Anlage aus den in § 171d Absatz 3 bezeichneten Gründen zu erhalten oder zu beseitigen.
- 1.
- die Vorschriften über die Enteignung zu anderen als den in Absatz 1 genannten Zwecken,
- 2.
- landesrechtliche Vorschriften über die Enteignung zu den in Absatz 1 Nummer 6 genannten Zwecken.
Übersicht: Bauplanungsrechtliche Bereiche – Beplanter (§ 30 BauGB) und unbeplanter Innenbereich (§ 31 BauGB) sowie Außenbereich (§ 35 BauGB)
Übersicht mit Definition und Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB), unbeplanten Innenbereich (§ 31 BauGB) und Außenbereich (§ 35 BauGB).
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Gebiet / Definition |
Zulässigkeit |
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§ 30 BauGB Geltungs-bereich / unbeplanter Innenbereich
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Qualifizierter Bebauungs-plan |
Gebiet eines Bebauungsplans, der gem. § 30 I BauGB allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften die folgenden Festsetzungen enthält:
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Gem. § 30 I BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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Einfacher Bebauungs-plan |
Gebiet eines Bebauungsplans, der auch nur eine der für einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 I BauGB erforderlichen Angeben nicht enthält (§ 30 III BauGB). |
Gem. § 30 I, III BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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Vorhaben-bezogener Bebauungs-plan |
I.d.R. vom Bauträger erarbeiteter und der Gemeinde vorgeschlagener Bebauungsplan für ein spezifisches Bauvorhaben auf seinem Grundstück, s. § 12 BauGB. |
Gem. § 30 II BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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§ 34 BauGB Unbeplanter Innenbereich
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Innenbereich = Im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 I BauGB). Darüber hinaus fordert die Rspr., dass die Bebauung...
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Gem. § 34 I BauGB zulässig, wenn Vorhaben...
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§ 35 BauGB Außenb-ereich |
Außenbereich = Gesamter Bereich, der nicht in den räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans fällt und nicht in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil i.S.d. § 34 I BauGB liegt (negative Definition). |
Unterteilung:
Privilegierte Vorhaben
Sonstige nicht-privilegiertes Vorhaben
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