BauGB
Verweise
in § 67 BauGB

BauGB  
Baugesetzbuch

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Baurecht

Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.
Quelle: BMJ
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