AufenthV Aufenthaltsverordnung
AufenthV
Aufenthaltsverordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
– Klebeetiketten –
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Vermerke, insbesondere zu Nebenbestimmungen, die mangels vorhandenen Raums für Eintragungen nicht in das entsprechende Etikett eingetragen werden können, sollen nur in einem Trägervordruck nach Anlage D1 oder D2b oder auf einem Etikett nach dieser Anlage eingetragen werden.
Quelle: BMJ
Import:
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Schemata
zu Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
Notizen
zu Anlage D11 AufenthV
Keine Notizen vorhanden.

