AufenthV
Verweise
in § 45 AufenthV

AufenthV  
Aufenthaltsverordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)

An Gebühren sind zu erheben

1.für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte 
 a)mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr100 Euro,
 b)mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr100 Euro,
2.für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte 
 a)für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten96 Euro,
 b)für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten93 Euro,
3.für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung98 Euro,
4.für die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte80 Euro,
5.für die Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte70 Euro.
Quelle: BMJ
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