AufenthV Aufenthaltsverordnung
AufenthV
Aufenthaltsverordnung
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Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
Ein Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 31, wenn die oberste Landesbehörde der Visumerteilung zugestimmt hat.
Quelle: BMJ
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