AufenthG
Verweise
in § 18b AufenthG

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Aufenthaltsgesetz

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Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)

Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.
Quelle: BMJ
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