AsylG
Verweise
in § 87b AsylG

AsylG  
Asylgesetz

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Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)

In gerichtlichen Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem 1. September 2004 anhängig geworden sind, gilt § 6 in der vor diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter.
Quelle: BMJ
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